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Creative Commons Spezialisten
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Fragen & Antworten
Vorbemerkung
ACHTUNG
Diese FAQ’s wurden im Jahr 2009 von den Kollegen aus Deutschland übernommen. Sie sind daher nicht in allen Punkten aktuell und beziehen sich teilweise auf Eigenheiten des Deutschen Rechts.
Wir arbeiten an einer neuen Version – aktuelle FAQ’s in Englisch
Allgemeines
Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die sich dafür einsetzt, dass das Internet ein Medium für den freien Austausch von Inhalten bleibt.
Wir von Creative Commons glauben, dass es bei den Kreativen ein bislang unbefriedigtes Bedürfnis danach gibt, der Welt mitteilen zu können: „Some Rights Reserved“ statt „All Rights Reserved“. Viele Kreative haben erkannt, dass striktes Beharren auf Ausschließlichkeitsrechten der gewünschten Aufmerksamkeit für ihre Inhalte und deren Verbreitung im Internet oftmals im Wege steht.
Um sicherzustellen, dass sich ihr kreatives Schaffen rentiert, sind sie daher dazu übergegangen, sich eher auf innovative Modelle wie das Creative Commons-Lizenzsystem als auf ihre urheberrechtlichen Befugnisse zu verlassen.
Scheinbar haben, viele Internetnutzer großes Interesse daran, ihre Inhalte anderen zugänglich zu machen und, indem sie die Rechte zur Weiterverwendung und Bearbeitung der Öffentlichkeit einräumen, ein Teil der wachsenden Open Access-Bewegung zu werden. Creative Commons möchte ihnen hierbei helfen.
Wer hat Creative Commons ins Leben gerufen?
Die Internetrechts- und Urheberrechtsexperten James Boyle, Michael Carroll und Lawrence Lessig, der MIT Computerwissenschaftler Professor Hal Abelson, der Rechtsanwalt, Dokumentarfilmer und Cyberlaw Experte Eric Saltzman sowie der Public Domain Web-Verleger Eric Eldred gründeten Creative Commons im Jahre 2001 mit Hilfe von Mitarbeitern und Studenten des Berkman Center for Internet & Society at Harvard Law School.
Der Sitz von Creative Commons befindet sich heute in San Francisco. Die internationalen Aktivitäten von Creative Commons werden unter der Leitung von Catharina Maracke von Berlin aus koordiniert (Postanschrift: Creative Commons International, Gipsstr. 12, 10119 Berlin). Speziell für die deutsche Rechtsordnung sind die Europäische EDV-Akademie des Rechts mit Sitz in Merzig/Saar sowie das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes in Saarbrücken die richtigen Ansprechpartner. Alle nicht-juristischen Fragen rund um Creative Commons Deutschland betreut newthinking communications in Berlin.
Welches Problem möchte Creative Commons lösen?
Unsere Arbeit besteht darin, der Allgemeinheit ein System urheberrechtlicher Lizenzverträge kostenfrei anzubieten. Unsere Lizenzverträge sollen Kreativen helfen, der Allgemeinheit mitzuteilen, dass ihre geschützten Inhalte zur freien Weitergabe zur Verfügung stehen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zwei Beispiele: Wenn es Ihnen nichts ausmacht, dass andere Ihr Online-Foto vervielfältigen und verbreiten, solange Ihre Urheberschaft an dem Foto durch Nennung ihres Namens anerkannt wird, stellen wir Ihnen hierzu einen passenden Lizenzvertrag zur Verfügung. Oder, wenn Sie wollen, dass jedermann die MP3s Ihrer Musikband vervielfältigen darf, solange er damit keinen Profit erwirtschaftet, kann Ihnen einer unserer Lizenzverträge genau das ermöglichen.
Mit Hilfe unserer Lizenzierungstools sind Sie also in der Lage, aus einer Reihe von Lizenzelementen einen individuellen Lizenzvertrag zusammenzustellen, der Ihren Vorstellungen exakt entspricht. Die Lizenzelemente sind:
Namensnennung Erlaubt anderen, unter der Voraussetzung, dass Ihre Rechteinhaberschaft durch Nennung ihres Namens anerkannt wird, Ihren Inhalt und darauf aufbauende Bearbeitungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen.
Nicht-Kommerzielle Nutzung Erlaubt anderen, Ihren Inhalt und darauf aufbauende Bearbeitungen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen.
Keine Bearbeitungen Erlaubt anderen, nur unveränderte Kopien Ihres Inhalts zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen, dagegen sind keine Bearbeitungen erlaubt, die auf Ihrem Inhalt basieren.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen Erlaubt anderen, Bearbeitungen Ihres Inhalts nur unter einem Lizenzvertrag zu verbreiten, der demjenigen entspricht, unter dem sie selbst Ihren Inhalt lizenziert haben.
Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, erhalten Sie den passenden Lizenzvertrag in drei Ausführungen:
1. Commons Deed (Allgemeinverständliche Ausführung). Eine einfache, in klarer und allgemeinverständlicher Sprache gehaltene Zusammenfassung des Lizenzvertrags für Nicht-Juristen.
2. Legal Code (Juristische Ausführung). Ein im Rechtsverkehr gültiger Lizenzvertrag.
3. Digital Code (Digitale Ausführung). Eine maschinenlesbare Übersetzung des Lizenzvertrags, die Suchmaschinen und anderen Anwendungen hilft, Ihren Inhalt nach Nutzungsbedingungen zu kategorisieren.
Wenn Sie maximale Nutzungsrechte an Ihren Inhalten einräumen möchten, ohne dass den Nutzern irgendwelche Beschränkungen bei der Rechtsausübung auferlegt werden sollen, können wir Sie nach amerikanischem Recht auch dabei unterstützen, Ihre Inhalte der „Public Domain“ zu überlassen. Nach deutschem Recht ist dies nicht möglich, da das sog. Urheberpersönlichkeitsrech vom Urheber eines Werkes nicht wirksam aufgegeben werden kann. Das heißt, es ist grundsätzlich unmöglich, seine Urheberschaft an einem Werk auf andere zu übertragen. Der Rechteinhaber kann jedoch anderen Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen.
Fallen Kosten an, wenn ich die Creative Commons-Lizenzverträge benutze?
Nein.
Wer finanziert das Projekt Creative Commons?
Creative Commons wurde zunächst mit Hilfe von Spenden des Center for the Public Domain und der John D. und Catherine T. MacArthur Stiftung gegründet. Inzwischen gibt es ein jährliches Fundraising durch das immer wieder genug Geld zusammenkommt, um die internationale Koordinierung von Creative Commons weiterhin zu gewährleisten.
Die immer zahlreicher werdenden Länderprojekte von Creative Commons finanzierten sich ausschließlich selbst bzw. arbeiten ehrenamtlich. Für das deutsche Creative Commons Projekt werden auch Spenden gesammelt. Diese können selbstverständlich von der Steuer abgesetzt werden.
Wen spricht Creative Commons an?
Creative Commons soll dem öffentlichen Interesse an einem freien Informationszugang durch die Förderung und den intensiven Austausch sowie der Verbreitung von wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalten dienen. Wir wollen jenen Rechteinhabern helfen, die anderen großzügige Nutzungsrechte an ihren Inhalten einräumen möchten. Es sollen aber auch Nutzer unterstützt werden, die kreativ auf diesen Inhalten aufbauen wollen. Wir hoffen, dass Lehrer, Wissenschaftler, Schriftsteller, Fotografen, Filmschaffende, Musiker, Grafikdesigner und Web-Bastler – ebenso wie Zuhörer, Leser und Zuschauer – von der Benutzung unserer Tools profitieren.
Wo hat Creative Commons seinen Sitz?
Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation mit Sitz in Massachusetts, USA. Wir sind auf die Hilfe ansässiger Mitarbeiter und Freiwilliger angewiesen. Unsere regulären Mitarbeiter sitzen in San Francisco und in Berlin, wo sich das CCi-Büro befindet. Creative Commons Deutschland wird komplett ehrenamtlich betreut.
Mit welchen Organisationen und Institutionen arbeitet Creative Commons zusammen?
Creative Commons arbeitet – insbesondere bei der Anpassung der Originallizenzverträge an die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen im Rahmen des iCommons-Projekts (das so genannte Porting oder Adaptieren) – mit einer Vielzahl von akademischen Einrichtungen zusammen. Um mehr darüber zu erfahren, besuchen Sie CC weltweit oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wer ist für die Übersetzung der Originallizenzverträge in die deutsche Sprache und deren Anpassung an das deutsche Recht verantwortlich?
Für die Übersetzung und Anpassung der ursprünglich US-amerikanischen Lizenzverträge sind in Deutschland die Europäische EDV-Akademie des Rechts mit Sitz in Merzig/Saar sowie das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes in Saarbrücken verantwortlich. Zuvor wurde diese Funktion vomInstitut für Informationsrecht an der Universität Karlsruhe wahrgenommen. Der erste Entwurf eines deutschen Creative Commons-Lizenzvertrags stammt aus der Feder von Dr. Till Jäger vom ifrOSS. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Gibt es nicht schon genug alternative Lizenzmodelle? – Was kann Creative Commons darüber hinaus noch tun?
Wir lassen uns von anderen Projekten inspirieren, die ebenfalls an einer Förderung der Verbreitung kreativer Schöpfungen interessiert sind. Hier ist z.B. Richard Stallman> zu nennen, Gründer der Free Software Foundation und Autor der General Public License oder GNU GPL. Wir wollen diese Bemühungen ergänzen, also nicht mit diesen konkurrieren. Wir beschäftigen uns nicht mit der Lizenzierung von Software. Stattdessen konzentrieren wir uns auf die Bereiche Wissenschaft, Film, Literatur, Musik, Fotografie und andere Arten des kreativen Schaffens. Soweit wir uns mit Formaten befassen, für die andere bereits Lizenzmodelle geschaffen haben – wie z.B. die Open Audio-Lizenz der Electronic Frontier Foundation (EFF) – sehen wir unsere Lizenzen als eine gute Ergänzung dieser Lizenzmodelle. Je mehr Möglichkeiten sich Rechteinhabern bieten, ihre Inhalte der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, desto besser.
Warum spricht Creative Commons von „Inhalten“ und nicht von „Werken“?
Der Begriff des „ geschützten Werks“ ist ein juristischer und in § 2 II UrhG definiert. Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind danach nur persönliche geistige Schöpfungen. Da auch nicht-schöpferische Schutzgegenstände unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt werden können, ist der Begriff des Werkes im Zusammenhang mit den Creative Commons-Lizenzen zu eng und wurde deshalb von uns durch den neutralen Begriff „Inhalt“ ersetzt (Wir sind uns dabei der Tatsache bewusst, dass dies sprachlich nicht unbedingt eine optimale Lösung ist).
Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff des „Urhebers“. Zwar handelt es sich bei dem Begriff des Urhebers, der in § 7 UrhG legal als „Schöpfer des Werkes“ definiert wird, meist auch um den Rechteinhaber. Dennoch ist auch der Terminus „Urheber“ zu eng (vgl. z.B. § 87a II UrhG). Da es für die Lizenzierung eines Inhalts durch eine Creative Commons-Lizenz nur auf die Rechteinhaberschaft des Lizenzgebers ankommt, haben wir uns dafür entschieden, vom „Rechteinhaber“ eines Inhaltes zu sprechen.
Stellt Creative Commons selbst Inhalte zur Verfügung oder hat Creative Commons die Rechteinhaberschaft daran?
Nein, wir helfen lediglich dabei, Inhalte zu lizenzieren und stellen als Links Beispiele von Inhalten zur Verfügung, die bereits unter einem Creative Commons-Lizenzvertrag angeboten werden. Außerdem bieten wir Nutzern die Möglichkeit, lizenzierte Inhalte schneller aufzufinden und die entsprechenden Lizenzbedingungen leichter zu verstehen.
Lizenzverträge und Public Domain
Ich würde gerne mit der Lizenzierung meiner Inhalte Geld verdienen und brauche Hilfe beim Einsammeln meiner Lizenzgebühren.
Kann mich Creative Commons hierbei unterstützen?
Nein. Wir wollen Sie zwar bei der Verbreitung Ihrer Inhalte unterstützen, bieten aber keinen Service für die Einziehung von Lizenzgebühren an. Wir empfehlen Ihnen für diese Zwecke die Seiten des Copyright Clearance Center. Das Copyright Clearance Center bietet einen exzellenten Service für Verleger und Autoren, Pay For Use-Lizenzverträge aufzusetzen und die anfallenden Gebühren einzuziehen.
Geht es bei Creative Commons nur um Lizenzverträge?
Neben den Musterverträgen stellt Creative Commons auch Tools für Rechteinhaber zur Verfügung, die ihre digitalen Inhalte mit Meta-Angaben zur CC-Lizenzierung versehen und publizieren wollen. Des Weiteren unterstützen wir in Amerika mittels unseres Founder´s Copyright Projekts solche Rechteinhaber, die ihre Inhalte unter der ursprünglich in der amerikanischen Verfassung vorgesehenen Schutzfrist von 28 Jahren zur Verfügung stellen wollen (die aktuelle Schutzfrist im deutschen Urheberrecht ist 70 Jahre post mortem auctoris, also die Lebenszeit des Urhebers zzgl. 70 Jahre). Bei diesem in den USA gestarteten Projekt muss allerdings für den deutschen Rechtsraum berücksichtigt werden, dass nach deutschem Recht auf das Urheberrecht als Ganzes, insbesondere auf das Urheberpersönlichkeitsrecht, nicht wirksam verzichtet werden kann.
Baut Creative Commons eine eigene Datenbank mit lizenzierten Inhalten auf?
Nein. Wir glauben an die Offenheit und Dezentralisierung des Internets, nicht an eine zentral gesteuerte Datenbank, die von einer einzigen Organisation kontrolliert wird. Wir entwickeln Tools, mit deren Hilfe lizenzierte Inhalte in einer dezentralisierten Art und Weise identifiziert und sortiert werden können.
Um Ihnen eine Vorstellung von den Nutzungsmöglichkeiten zu geben, die unsere Lizenzverträge und Metadaten bieten, stellen wir regelmäßig auf unserer Homepage neue Projekte vor, die CC-Lizenzen verwenden. Dabei handelt es sich weder um einen umfassenden Katalog all dessen, was mit Creative Commons-Lizenzverträgen heute gemacht wird, noch um den beginnenden Aufbau einer Datenbank. Es handelt sich lediglich um die beispielhafte Aufzählung einiger Inhalte in einer Vielzahl von Medienformaten, die bislang lizenziert wurden.
Fallen Inhalte, die über einen Creative Commons-Lizenzvertrag zur Verfügung gestellt werden, in den Bereich der „Public Domain“?
Grundsätzlich nicht, aber wenn Sie es wollen, können wir Ihnen dabei helfen. Die Public Domain ist ein Bereich kreativer Schöpfungen, der – soweit gesetzlich möglich – frei von urheberrechtlichen Beschränkungen ist.
Wenn Sie Ihre Rechte als Rechteinhaber und ein gewisses Maß an Kontrolle bewahren wollen, können Sie einen der Creative Commons-Lizenzverträge nutzen. Diese Lizenzverträge werden Ihren Inhalt zwar nicht in den Bereich der Public Domain überführen, was nach deutschem Urheberrecht auch gar nicht möglich ist, aber die kreative Weiternutzung Ihres Inhalts erleichtern. Diese Möglichkeit würde sonst durch den vollen urheberrechtlichen Schutz blockiert.
Was ist der Unterschied zwischen einer Creative Commons-Lizenz und einer Free Content-Lizenz?
Eine Free Content-Lizenz ermöglicht es dem Lizenzgeber, seine Inhalte als „freie“ Inhalte in der Public Domain zu publizieren. „Frei“ bedeutet hier, dass der so zur Verfügung gestellte Inhalt auf jede denkbare Weise von anderen genutzt werden darf. Dies setzt voraus, dass ein Inhalt grundsätzlich in jeglicher Artmodifizierbar zur Verfügung gestellt wird. Allerdings gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass so modifizierte Inhalte im Falle ihrer Veröffentlichung ebenfalls in diesem Sinne „frei“ zur Verfügung gestellt werden.
In Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt es allerdings stark ausgeprägte sog. Urheberpersönlichkeitsrechte an einem Werk, die ein Urheber nicht abtreten oder gänzlich aufgeben kann. Aus demselben Grund ist auch eine vollständige Übertragung aller Rechte an einem Inhalt in die Public Domain in Deutschland nicht möglich .
Ein gutes Beispiel für einen „freien“ Inhalt ist die Veröffentlichung freier Software (z.B. Linux). Hier wird der so genannte „Source-Code“ zur Verfügung gestellt, auf dessen Grundlage die Software individuell veränderbar ist. Einzige Bedingung ist, dass eine so geschaffene veränderte Version, sollte sie veröffentlicht werden, wiederum unter gleichen Bedingungen nutzbar gemacht wird, also wiederum als „veränderbar“ also „frei“ zur Verfügung gestellt werden muss. Eine kommerzielle Nutzung wird hierbei grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Das System der Creative Commons-Lizenzverträge beinhaltet zwar sowohl die Möglichkeit Veränderungen zuzulassen, als auch die Option „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“, setzt beide Lizenzierungsmodi jedoch nicht als zwingend voraus.
Von allen möglichen Creative Commons-Lizenzen kommt daher die Lizenzform „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ ohne die „Nicht-Kommerziell“-Option einer Free Content-Lizenz am nächsten.
Creative Commons-Lizenzen werden wie viele ähnliche Lizenzen oft als Open Content-Lizenzen bezeichnet.
Richtet sich das Projekt Creative Commons gegen das bestehende Urheberrecht?
Nein. Unsere Lizenzverträge helfen Urhebern dabei, Ihre Rechte an einem Inhalt zu wahren, dabei aber eine kontrollierte Nutzungsfreigabe zu ermöglichen. Ein funktionierendes Urheberrecht ist Voraussetzung dafür. Genau wie bei der GNU General Public License im Bereich der Software sind unsere Lizenzverträge zu ihrer Durchsetzung auf das urheberrechtliche Instrumentarium angewiesen. Eine der wichtigsten rechtsdogmatischen Begründungen des Schutzes von Immaterialgüterrechten besteht in der Förderung des Fortschritts von Wissenschaft und Kunst. Dies ist auch unser Ziel und wir glauben, dass es insofern hilfreich ist, Rechteinhaber dabei zu unterstützen, die Rechtsausübung an ihren Inhalten exakt mit ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen in Einklang zu bringen.
Kann ich an meinen unter eine Creative Commons-Lizenz gestellten Inhalten noch Geld verdienen, wenn ich mich für das Lizenzmodul „Nicht-Kommerziell“ entschieden habe?
Ja. Die Lizenzbedingung „Nicht-Kommerzielle Nutzung“ bezieht sich nur auf die Nutzer Ihres Inhalts, nicht auf Sie selbst (den Rechteinhaber). Wenn andere Ihren Inhalt nutzen, damit handeln oder vervielfältigen, dürfen sie dies nicht, um „vertraglich geschuldete geldwerte Vergütungen“ oder finanziellen Gewinn zu erzielen, es sei denn, Sie geben hierzu Ihre explizite schriftliche Erlaubnis.
Eines unserer zentralen Anliegen ist es, Künstlern die Möglichkeit zu geben, neue Wege bei der Vermarktung ihrer Inhalte einzuschlagen. Wir haben die Lizenzbedingung „Nicht-Kommerziell“ gerade als Hilfsmittel konzipiert, um sie dabei zu unterstützen, mit Ihrem Inhalt Geld zu verdienen. Gleichzeitig bieten CC-Lizenzen den Urhebern die Möglichkeit, die Verbreitung ihrer Inhalte zu maximieren, während sie über die kommerziellen Aspekte ihrer Schutzrechte die volle Kontrolle behalten.
Ein Beispiel: Sie bieten ein Foto unter einem Lizenzvertrag an, der die Bedingung „Nicht-Kommerziell“ enthält, und stellen es auf Ihre Website. Der Redakteur einer Zeitschrift findet Ihr Foto und möchte dieses für die Titelseite seiner nächsten Ausgabe nutzen. Unter der Bestimmung „Nicht-Kommerziell“ kann der Redakteur Ihr Foto zwar kopieren und seinen Freunden und Arbeitskollegen zeigen, aber er müsste eine separate Vereinbarung mit Ihnen treffen (wenn Sie schlau sind, gegen Vergütung), um es für sein Magazin nutzen zu können.
Noch eine Anmerkung zur Option „Nicht-Kommerziell“: Nach derzeitigem Recht (nicht nur in Amerika) wird das Filesharing und der Online-Handel von Inhalten als kommerzielle Nutzung betrachtet – auch wenn kein Geld fließt. Da wir glauben, dass Filesharing ein leistungsfähiges Hilfsmittel zur Verbreitung von Inhalten und zur Ausbildung darstellt, enthalten alle Creative Commons-Lizenzverträge eine spezielle Ausnahme für das Filesharing. Der Online-Handel stellt nach unseren Lizenzbedingungen keine kommerzielle Nutzung dar, sofern er nicht den Zweck erfolgt, finanziellen Gewinn zu erzielen. Diese Regelung wurde zur Klarstellung auch in den an das deutsche Recht angepassten Versionen der Lizenzverträge übernommen.
Haben die Creative Commons-Lizenzverträge Auswirkungen auf die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts?
Nein. Alle Lizenzverträge enthalten folgende Bestimmung: „Dieser Lizenzvertrag lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts, dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechteinhabers ergeben.“ Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts finden also in jedem Fall Anwendung und zwar unabhängig davon, ob der Rechteinhaber damit einverstanden ist oder nicht.
Welche rechtliche Geltung haben die deutschen Creative Commons-Lizenzverträge außerhalb Deutschlands?
Wir haben mit unseren Juristen schon bei der Erstellung der US-amerikanischen Lizenzverträge daran gearbeitet, die Lizenzen so zu gestalten, dass sie in vielen verschiedenen Rechtsordnungen der Welt eingesetzt werden können. Das heißt aber auch, dass wir nicht jede letzte Nuance in den weltweit verschiedenen nationalen Gesetzen zum Urheberrecht berücksichtigen konnten. Für die hier angebotenen Lizenzverträge, die auf das deutsche Urheberrecht abgestimmt sind, gilt insoweit nichts anderes. Wir hoffen jedoch, dass wir mit dem stetigen Anwachsen unserer Ressourcen und des Netzwerks von Partnern unsere Bemühungen, möglichst viele spezifisch auf nationale Rechtsordnungen abgestimmte Lizenzverträge anzubieten, weiter intensivieren können. In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass unsere Lizenzverträge sog. Salvatorischen Klauseln enthalten. Dies bedeutet, dass, wenn sich eine spezielle Bestimmung als an einem bestimmten Ort rechtlich nicht durchsetzbar erweist, nur diese Bestimmung aus dem Lizenzvertrag herausfällt und der Rest der Vereinbarung seine Gültigkeit behält.
Warum sollte ich als deutscher Urheber oder Rechteinhaber statt der US-amerikanischen Originalversionen die an das deutsche Recht angepassten Fassungen der Creative Commons-Lizenzverträge verwenden, wenn ich Inhalte von Deutschland aus ins Netz stelle?
Die Creative Commons-Lizenzverträge sind – wie die General Public License (GPL) im Bereich der Open Source-Software – unter US-amerikanischem Recht entstanden, in englischer Sprache abgefasst und lassen Merkmale amerikanischer Vertragsgestaltung, wie insbesondere den Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, erkennen.
Die Verwendung der an das deutsche Recht angepassten Versionen der Creative Commons-Lizenzverträge ist geboten, um zu verhindern, dass bestimmte auf das amerikanische Recht zugeschnittene Klauseln unter Geltung deutschen Rechts ihre Gültigkeit verlieren. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass einige Klauseln der amerikanischen Version unter der Geltung deutschen Rechts als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein können (z.B. der vollständige Gewährleistungsausschluss). Zudem werden durch die angepassten Lizenzverträge bestehende Unverträglichkeiten im Bereich der Nutzungsrechte und Schrankenbestimmungen ausgeglichen.
Soweit deutsches Recht auf den Lizenzvertrag Anwendung findet, sollten daher die an das deutsche Recht angepassten Lizenzbestimmungen verwendet werden. Hierdurch können sowohl bestehende Unklarheiten beseitigt als auch Nachteile für den Rechteinhaber verhindert werden, die aus der Unwirksamkeit einzelner Klauseln folgen können. Darüber hinaus erleichtert eine Version der Creative Commons-Lizenzverträge in deutscher Sprache sowie deren Anpassung an das deutsche Recht die Verbreitung der hinter Creative Commons stehenden Idee in Deutschland. Auch wenn bezüglich des auf internationale Sachverhalte – wie beim Download aus dem Internet – anwendbaren Rechts viele Unsicherheiten bestehen, bleibt festzuhalten, dass deutsches Recht gemäß des Schutzlandprinzips grundsätzlich dann Anwendung findet, wenn ein Rechteinhaber nach deutschem Recht Schutz begehrt. Dies gilt auch, wenn die Inhalte aus dem Ausland abgerufen werden. Zumindest für diese Sachverhalte empfiehlt es sich daher, einen der deutschen Creative Commons-Lizenzverträge zu benutzen.
Kann ich einen Creative Commons-Lizenzvertrag auch für die Lizenzierung von Software benutzen?
Theoretisch ja, jedoch dürfte dies nicht Ihren Interessen entsprechen. Wir möchten Sie dazu ermutigen, einen der bereits existierenden sehr guten Software-Lizenzverträge zu nutzen (die Free Software Foundation, die Open Source-Initiative und die Seiten des ifross sind beispielsweise als Fundorte solcher Lizenzen geeignet). Inzwischen gibt es mit der „Bremer Lizenz für freie Softwarebibliotheken“ auch den ersten auf das deutsche Recht zugeschnittenen Open Source-Lizenzvertrag, mit dem bestehende Inkompatibilitäten zwischen Open Source-Lizenzverträgen US-amerikanischer Herkunft und dem deutschen Recht ausgeglichen werden können. Im Gegensatz zu unseren Lizenzverträgen, die keine ausdrückliche Erwähnung des Source- oder Object-Code enthalten, wurden diese existierenden Lizenzen speziell für die Rechtseinräumung an Software konzipiert.
Sollte ich Creative Commons-Lizenzverträge für Software-Benutzerhandbücher verwenden?
Wir empfehlen für Texte, die die Benutzung einer bestimmten Software erklären, die Free Documentation License der Free Software Foundation.
Gibt es Kombinationen einzelner Lizenzelemente, die nicht zueinander passen oder sich gegenseitig ausschließen?
Es gibt eine Kombination der verschiedenen Module, die keinen Sinn ergibt: „Keine Bearbeitung“ kombiniert mit „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“. Diese Kombination passt nicht zusammen, da die Bedingung „Gegenseitigkeit“ sich gerade auf Bearbeitungen des Inhalts bezieht. Wenn Sie versuchen, beide Module miteinander zu kombinieren, werden wir Sie freundlich auf dieses Problem hinweisen und Sie auffordern, Ihre Auswahl neu vorzunehmen. Beachten Sie, dass jeder Creative Commons-Lizenzvertrag von den Lizenznehmern verlangt, dass sie die Originallizenzbedingungen jeder 1:1 Kopie des Inhalts anfügen, die sie verbreiten. Sollten Sie also eine Musikdatei kopieren, die unter einem „Nicht-Kommerziell“-Lizenzvertrag steht, müssen Sie deutlich machen, dass Ihr Vervielfältigungsstück ebenfalls unter einem „Nicht-Kommerziell“-Lizenzvertrag angeboten wird. Die Option „Gegenseitigkeit“ dehnt dieses Erfordernis lediglich auf alle Bearbeitungen des Inhalts aus. Sollten Sie also vorhaben, die gleiche nicht-kommerzielle MP3 in einem Dokumentarfilm zu verwenden, würde die Option „Gegenseitigkeit“ Sie dazu verpflichten, auch Ihren Film unter dem Lizenzvertrag „Nicht-Kommerziell“ zur Verfügung zu stellen.
Darf ich Inhalte unter eine Creative Commons-Lizenz stellen, wenn ich nicht der alleinige Rechteinhaber bin?
Ja, aber nur, wenn alle Rechteinhaber zustimmen. Beruht ein Inhalt auf der Mitwirkung mehrerer Personen oder wird nach einem gemeinsamen Konzept erstellt, bzw. wird ein bestehender Inhalt eines anderen mit dessen Zustimmung bearbeitet oder mit einem eigenen Inhalt verbunden, dann können die hieran bestehenden Rechte im Wesentlichen nur gemeinsam durch alle Rechteinhaber ausgeübt werden. Erklären sich also die übrigen Rechteinhaber bzw. Miturheber einverstanden, kann die Lizenzierung unter einer Creative Commons-Lizenz vorgenommen werden. Zur besseren Nachweisbarkeit sollte die Einverständniserklärung aller Rechtinhaber schriftlich erfolgen.
Was passiert, wenn ein Rechteinhaber seinen Inhalt unter zwei verschiedenen Creative Commons-Lizenzverträgen anbietet?
Dann können Sie frei wählen, unter welchem Lizenzvertrag Sie den Inhalt nutzen wollen. Im Allgemeinen überlässt ein Lizenzgeber, der den gleichen Inhalt unter zwei verschiedenen Lizenzverträgen anbietet, der Öffentlichkeit die Wahl zwischen diesen beiden. Sollte z.B. ein Foto unter einem Lizenzvertrag mit der Option „Nicht-Kommerziell“ angeboten werden sowie unter einem separaten Lizenzvertrag mit der Bedingung „Namensnennung“, bedeutet dies nicht, dass beide Vertragsbedingungen zusammen Anwendung finden. Wenn ein Rechteinhaber beide Lizenzbedingungen gemeinsam zur Anwendung bringen will, sollte er einen einzelnen Lizenzvertrag auswählen, der beide Optionen enthält.
Wird Creative Commons mir helfen, meine Lizenzrechte vor Gericht oder im Rechtsverkehr durchzusetzen?
Nein, wir stellen nur den entsprechenden Lizenzvertrag zur Verfügung, sowie eine Version in allgemeinverständlicher Sprache und eine maschinenlesbare Übersetzung. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir verstehen uns vielmehr als eine Art juristischen Selbsthilfe-Verlag, der Ihnen ohne Entgelt Anleitungen zu Formularen anbietet, die sie benutzen können, wo auch immer Sie Bedarf sehen. Wir sind nicht in der Lage, irgendwelche zusätzlichen Dienstleistungen bezogen auf Ihre persönliche Situation anzubieten. Unser Auftrag besteht nicht in der Bereitstellung solcher (rechtsberatender) Serviceleistungen.
Was muss ich beachten, wenn ich Mitglied der GEMA bin und eine Creative Commons-Lizenz benutzen will?
Die GEMA ist gegründet worden, um die Rechte der Künstler als Verwertungsgesellschaft wahrzunehmen. Durch den Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA überträgt der Künstler eine Reihe ausschließlicher Nutzungsrechte an all seinen musikalischen Schöpfungen. Die Nutzung einer Creative Commons-Lizenz für GEMA Mitglieder ist somit zurzeit nicht möglich, da diese nicht mehr über die hierfür erforderlichen Rechte verfügen.
Es ist aber zweifelhaft, ob eine solche ausschließliche Wahrnehmung seiner Rechte im digitalen Zeitalter noch im Interesse des Künstlers ist oder ob es nicht seinen Interessen vielmehr entspricht, selbst entscheiden zu können, ob er einzelne Stücke unter ein flexibleres anderes Lizenzsystem stellen möchte. Creative Commons wird daher mit den Verwertungsgesellschaften Gespräche aufnehmen, um gemeinsam Konzepte auszuarbeiten, die diesem Bedürfnis vieler Künstler nach Flexibilität und Selbstbestimmung mehr entsprechen. Allgemeine Informationen zum Thema Lizenzen gibt es auch hier
Schöpfer, Autoren und Lizenzgeber
Warum sollte ich meinen Inhalt zum Allgemeingut machen oder es unter einem Creative Commons-Lizenzvertrag anbieten, wenn mir das Urheberrecht mehr rechtlichen Schutz bietet kann?
Dafür kann es viele Gründe geben. Viele Künstler fühlen sich motiviert, wenn andere ihren Inhalt als Grundlage für ihre eigenen Schöpfungen verwenden. Andere wiederum wollen ganz einfach einen Beitrag zu einer intellektuellen Gemeinschaft leisten. Je größer die Creative Commons-Community wird, desto öfter werden Lizenzgeber die Genugtuung verspüren, einen Beitrag zur Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit geleistet zu haben.
Sie können ihre Inhalte aber auch aus reinem Eigennutz unter einem Creative Commons-Lizenzvertrag verbreiten. Hier einige Beispiele: Ein Wissenschaftler möchte vielleicht, dass seine Schriftstücke kopiert und verbreitet werden, so dass sich seine Ideen über die ganze Welt verbreiten. Eine aufstrebende Designerin will vielleicht die freie Verbreitung ihrer Entwürfe fördern, um sich einen Namen zu machen und ihren Bekanntheitsgrad zu steigern. Ein etablierter Musiker, der seine Songs kommerziell vertreibt, könnte einige Proben seines Schaffens ins Netz stellen, um die Neugier der Öffentlichkeit für seine anderen (konventionell geschützten) Inhalte zu wecken. Eine Politikerin könnte das Interesse haben, durch freies Kopieren und Verbreiten ihre Ansichten einem möglichst großen Publikum zugänglich zu machen.
Unsere Lizenzverträge können Ihnen dabei helfen, solche Pläne in die Tat umzusetzen, während Sie die volle Kontrolle über Ihre urheberrechtlichen Befugnisse behalten.
Technisches
Warum hat sich Creative Commons dafür entschieden, das RDF-Format für seine Metadaten zu benutzen?
Creative Commons suchte nach einem Weg, die Idee hinter den Lizenzverträgen in maschinenlesbarer Form auszudrücken. Wir halten das von uns gewählte System für die beste aller möglichen Alternativen, da RDF-, XML- und sogar einfache text-basierte Tools aufgrund ihres von uns angebotenen strukturierten Formats unsere Metadaten leicht ausführen können. Da die Verwendung von RDF-Tools die Ausführung von Informationen gegenüber XML-Tools und textbasierten Tools um vieles erleichtert, haben wir unsere Entwickler ermutigt, wenn möglich RDF-Tools zu benutzen. Darüber hinaus arbeiten wir daran, zukünftig einen beispielhaften Code von Creative Commons in vielen verschiedenen Sprachen anbieten zu können. Diese Möglichkeit ist ein gutes Beispiel für die Vorteile von RDF-Tools und zeigt gleichzeitig, wie leicht es ist, von RDF-Informationen zu profitieren. Wir sind außerdem darum bemüht, zukünftig Konverter von RDF in andere Formate zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie ein solches Tool haben oder haben wollen, senden Sie bitte die entsprechenden Informationen an unsere Metadata-Mailing-list.
Wie kann ich Creative Commons-Metadaten in meinem Programm nutzen?
Um die Creative Commons-Metadaten in Ihrem Programm nutzen zu können, stehen Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten offen. Zum Beispiel können Sie Mal-, Schreib- oder Grafikprogramme dafür nutzen, Benutzer über die durch den Lizenzgeber der Datei eingeräumten Rechte aufklären. Eine andere Möglichkeit ist der ccPublisher, ein Programm, das fast alle erdenklichen Dateiformate mit den gewünschten Lizenz-Metadaten versehen kann. Nicht zuletzt eröffnen Suchmaschinen Nutzern die Möglichkeit, nur nach Dateien mit Lizenzverträgen zu suchen, die spezielle Nutzungen des Inhalts erlauben (wie z.B. das Suchen von Tierbildern, die Sie in Ihre nicht-kommerzielle Collage einbauen können). Wie man sieht gibt es also bereits viele Wege, die Vorteile dieser Informationen zu nutzen. Wir hoffen, dass uns die Entwicklergemeinde noch mit vielen weiteren neuen Möglichkeiten überraschen wird.
Wie steht Creative Commons zu Digital Rights Management, (DRM)?
Wir umschreiben den technischen Aspekt unserer Arbeit als „Digital Rights Description“. Während DRM-Tools versuchen, bestimmte Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auszuschließen und Rechte einzuschränken, versuchen wir, bestimmte Nutzungen zu fördern und Rechte einzuräumen. Statt Software, die sagt „Sie können diese Datei nicht ändern“, wollen wir Software, die sagt „Der Rechteinhaber räumt Ihnen das Recht ein, die Datei zu ändern, wenn Sie durch Namensnennung seine Rechteinhaberschaft anerkennen“.
Die Mittel sind zwar dieselben, die Ziele aber grundverschieden. Statt eines der vielen DRM-Formate zu nutzen, haben wir uns für das W3C´s RDF/XML-Format entschieden. Statt zu sagen „Wir stellen diese Einschränkungen nicht auf“, sagen wir „Wir gewähren Ihnen diese Rechte“. Suchmaschinen und andere Anwendungen sind hierdurch in der Lage, die unter Creative Commons-Lizenzverträgen stehenden Inhalte leicht aufzufinden und zu sortieren.
Die folgende physische Analogie kann dies verständlicher machen. Die Aufgabe der DRM ist es sozusagen, Schilder aufzustellen, auf denen „Betreten verboten“ steht. Die Creative Commons-Schilder sind dagegen mit „Betreten erlaubt“ oder „Willkommen, kommen Sie bitte herein“ beschriftet. Wir verwenden verschiedene Farben und Designs, um unterschiedliche Aussagen zu vermitteln. Die Durchsetzung dieser Aussagen überlassen wir dem Gesetz, den gesellschaftlichen Normen und dem guten Willen der Beteiligten. Unsere Tools zielen nur auf informatorische Hilfe ab und können daher nicht als Kontrollinstrumente dienen.
Was passiert, wenn jemand versucht, ein unter den Creative Commons-Lizenz lizenzierten Inhalt mit einem DRM-Tool zu schützen?
Sollte jemand ein DRM-Tool nutzen, um eines der Rechte, die durch den Lizenzvertrag gewährt werden, einzuschränken, verletzt diese Person den Lizenzvertrag. Sämtliche Lizenzverträge untersagen den Lizenznehmern die Nutzung eines Inhalts unter „Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen, sofern sie den Zugang oder den Gebrauch des Inhalts in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen.“
Sofern nicht anders ausgewiesen, stehen Inhalte dieser Website unter CC-BY