Creative Commons Switzerland

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Brauche ich Creative Commons, um meine Werke freizugeben?

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  • Dass es in der Schweiz Verwertungsgesellschaften gibt, ist kein Grund, die CC Lizenzen nicht einzusetzen. Jedoch ist eine wichtige Einschränkung zu machen: Wer über sein Urheberrecht nicht verfügen darf, z.B. weil er es bereits vorgängig abgetreten hat (z.B. einer Verwertungsgesellschaft), darf sein Werk nicht mehr unter eine CC-Lizenz stellen. Niemand kann wirksam etwas versprechen, wozu er nicht mehr befugt ist. (Dasselbe ist übrigens zu beachten von Urhebern, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Werke geschaffen haben und ihre Rechte an den Arbeitgeber übertragen haben.)
  • Brauche ich Creative Commons, um meine Werke freizugeben?
    Nein. Wer ein Werk erschafft, ist von Gesetzes wegen Urheber. Auf welche Weise oder in welcher Sprache ein Urheber andern gewisse Nutzungen erlaubt, ist rechtlich ohne Bedeutung. Auch eigene Lizenztexte können dasselbe Ziel erreichen wie eine Creative Commons Lizenz. Eigene Lizenztexte können aber unter Umständen Rechtsunsicherheit verursachen (wenn sie überraschend formuliert sind) oder sind im Ausland erst verständlich, nachdem der Nutzer sich die Lizenz rechtlich (durch einen Anwalt) und gegebenenfalls auch sprachlich hat übersetzen lassen. Sodann kann sich auch der Urheber selbst gezwungen sehen, zuerst einen Anwalt zu engagieren, der ihm in rechtlich verbindlicher Weise formuliert, was gelten soll. Das kann teuer werden, weil der Anwalt ja nicht nur die ihm bekannte schweizerische Rechtslage, sondern auch unzählige ausländische Rechtsordnungen antizipieren muss.
    Demgegenüber hat eine Creative Commons Lizenz die folgenden Vorteile:  
    • Die Lizenzen sind leicht verständlich, auch im Ausland.
    • Die Lizenzen sind leicht auszuwählen.
    • Die Lizenzen sind einfach anzuwenden.
    • Die CC-lizenzierten Werke sind im Internet leicht auffindbar.