Creative Commons Switzerland

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Sobald ein Werk wahrnehmbar ist, entsteht automatisch auch das Urheberrecht. Ein Urheberrechtsvermerk ist nicht erforderlich (auch nicht mehr in den USA), ebenso wenig eine Registrierung bei einer Behörde. Die Rechtslage ist klar.
Klar ist auch, wer Urheber ist. Sobald der Urheber aber sein Werk ins Internet stellt, ist vielen Nutzern nicht mehr klar, was nun erlaubt und was verboten ist. Es scheint, als ob die Grenzen des Erlaubten verschwimmen. Diese unsichere Wahrnehmung steht einer Weiterverwendung von Werken oft selbst dann im Weg, wenn der Urheber an sich damit einverstanden wäre.
Creative Commons möchte solchen Urhebern und Nutzern Rechtssicherheit bieten. Wesentlich hierfür ist, dass die Creative Commons Lizenzen weltweit als Standard wahrgenommen, eingesetzt und (auch von Gerichten) akzeptiert werden. Deswegen hat sich Creative Commons zum Ziel gesetzt, möglichst für jede Rechtsordnung eine eigene nationale Lizenzübersetzung zur Verfügung stellen zu können (icommons-Projekt).
In der Schweiz arbeitet Creative Commons mit Openlaw (http://www.openlaw.ch) als Legal Public Lead zusammen, um die Lizenzen an das Schweizerische Recht anzupassen. Public Project Lead ist der Verein Digitale Allmend (http://allmend.ch).